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Wohnsitz ummelden nach dem Umzug

Nach dem Einzug müssen Sie Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 14 Tagen beim Bürgeramt anmelden. Dafür brauchen Sie Ihren Ausweis, das Anmeldeformular und die Wohnungsgeberbestätigung Ihres Vermieters. In Berlin läuft das über einen Termin bei einem der Bürgerämter. Hier finden Sie Schritt für Schritt, was zu tun ist, und eine Checkliste aller weiteren Stellen, die von Ihrer neuen Adresse erfahren sollten.

Die Frist: 14 Tage nach dem Einzug

Das Bundesmeldegesetz gibt Ihnen zwei Wochen Zeit, um sich nach dem Einzug umzumelden. Maßgeblich ist der Tag, an dem Sie tatsächlich einziehen, nicht der Beginn des Mietvertrags. Wer die Frist deutlich überzieht, muss im Extremfall mit einem Bußgeld rechnen, meist reicht bei kurzer Verspätung aber eine plausible Erklärung.

Ein wichtiger Punkt für Berlin: Termine bei den Bürgerämtern sind oft Wochen im Voraus ausgebucht. Buchen Sie Ihren Termin am besten schon, bevor Sie umziehen. Zählt der Tag der Terminvergabe innerhalb der Frist, sind Sie auf der sicheren Seite, auch wenn der eigentliche Termin etwas später liegt.

Wo und wie Sie sich in Berlin ummelden

Zuständig ist in Berlin jedes Bürgeramt, unabhängig vom Bezirk. Sie sind also nicht an das Amt in Ihrem neuen Kiez gebunden, sondern können den nächsten freien Termin stadtweit wählen. So läuft die Ummeldung ab:

  1. Termin online über das Berliner Terminvergabe-Portal buchen oder telefonisch anfragen.
  2. Anmeldeformular zur Wohnungsanmeldung vorab herunterladen und ausfüllen.
  3. Wohnungsgeberbestätigung von Vermieter oder Hausverwaltung unterschreiben lassen.
  4. Mit allen Unterlagen und Ausweisen zum Termin erscheinen.
  5. Vor Ort werden die neue Adresse eingetragen und die Anschrift auf dem Ausweis überklebt.

Der Termin selbst dauert meist nur wenige Minuten. Danach ist Ihr Hauptwohnsitz offiziell an der neuen Adresse gemeldet.

Diese Unterlagen brauchen Sie

  • Personalausweis oder Reisepass von allen umziehenden Personen
  • Ausgefülltes Anmeldeformular zur Wohnungsanmeldung
  • Wohnungsgeberbestätigung mit Wohnungsgeber, Anschrift, Einzugsdatum und Namen der Einziehenden
  • bei Kindern die Geburtsurkunde und Anmeldung durch einen Elternteil
  • bei Ehepaaren gegebenenfalls die Heiratsurkunde zur Aktualisierung der Daten

Die Wohnungsgeberbestätigung ist der Punkt, an dem es am häufigsten hakt. Bitten Sie Ihren Vermieter rechtzeitig darum, damit sie zum Termin vorliegt. Ohne dieses Dokument kann die Ummeldung nicht abgeschlossen werden.

Checkliste: Wen Sie außerdem informieren sollten

Mit der Meldung beim Bürgeramt ist es nicht getan. Damit Post, Verträge und Behörden Ihre neue Adresse kennen, arbeiten Sie diese Liste nach dem Umzug ab:

Fahrzeug und Führerschein

Fahrzeugschein bei der Zulassungsstelle auf die neue Adresse ändern lassen. Innerhalb Berlins bleibt das Kennzeichen erhalten.

Bank und Versicherungen

Girokonto, Kreditkarte, Haftpflicht, Hausrat und Kfz-Versicherung über die neue Anschrift informieren.

Arbeitgeber und Finanzamt

Personalabteilung und, falls nötig, das Finanzamt über den Umzug in Kenntnis setzen, damit Lohnabrechnung und Post stimmen.

Verträge und Abos

Strom, Internet, Mobilfunk, Streamingdienste und Vereine ummelden. Ein Nachsendeauftrag der Post überbrückt die Übergangszeit.

Erst umziehen, dann ummelden

Die Ummeldung ist der letzte Schritt, davor steht der eigentliche Umzug. Je reibungs- loser der abläuft, desto entspannter erledigen Sie danach die Behördengänge. Für den Umzug in Ihre neue Berliner Wohnung übernehmen wir das Tragen, den Transport und den Ab- und Aufbau zum Festpreis, damit Sie den Kopf für Formalitäten frei haben.

Ob kompletter Privatumzug oder nur ein paar Möbel: Schildern Sie uns Ihr Vorhaben über die Online-Anfrage, und Sie bekommen ein unverbindliches Angebot. So haben Sie den Rücken frei für Bürgeramt und Co.

Häufige Fragen zur Ummeldung

Wie lange habe ich Zeit, meinen Wohnsitz umzumelden?

In Deutschland gilt eine Frist von 14 Tagen nach dem Einzug. Wer den Termin verpasst, riskiert theoretisch ein Bußgeld. In der Praxis zählt der Tag, an dem Sie tatsächlich in die neue Wohnung gezogen sind, nicht der Vertragsbeginn. Wer weiß, dass es knapp wird, sollte den Termin beim Bürgeramt frühzeitig buchen.

Welche Unterlagen brauche ich zum Ummelden?

Sie benötigen Ihren Personalausweis oder Reisepass, das ausgefüllte Anmeldeformular und die Wohnungsgeberbestätigung, die Ihr Vermieter unterschreibt. Ziehen mehrere Personen um, müssen alle Ausweise vorliegen. Für Kinder genügt in der Regel die Geburtsurkunde und die Anmeldung durch einen Elternteil.

Was ist die Wohnungsgeberbestätigung?

Das ist eine schriftliche Bestätigung Ihres Vermieters oder der Hausverwaltung, dass Sie in die Wohnung eingezogen sind. Sie ist seit 2015 Pflicht und muss den Namen des Wohnungsgebers, die Anschrift, das Einzugsdatum und die Namen der einziehenden Personen enthalten. Ohne dieses Dokument kann das Bürgeramt die Ummeldung nicht durchführen.

Kostet die Ummeldung etwas?

Die reine An- oder Ummeldung des Wohnsitzes ist kostenlos. Gebühren fallen erst an, wenn Sie zum Beispiel Ihren Fahrzeugschein ändern lassen. Fragen zum Umzug selbst beantwortet unser Büro werktags unter 030 754367328, die Ummeldung erledigen Sie danach bequem beim Bürgeramt.

Umzug planen, Formalitäten folgen lassen

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